Lokalnachrichten aus München und Umgebung
Die Fachdienststelle für Computer- und Internetkriminalität der Münchner Polizei warnt vor betrügerischen Nebentätigkeitsangeboten im Internet.
Ein Fall dazu stellt sich wie folgt dar:
Eine 49-jährige Angestellte war auf der Suche nach einer interessanten Nebentätigkeit. Auf ihre Internetannonce erhielt sie per Mail von einem Unbekannten ein für sie äußerst attraktives Angebot. Demnach sollte sie für ca. zwei- bis dreitausend Euro pro Monat per Kurierdienst gelieferte Pakete umetikettieren und an vorher per Mail übersandte Anschriften in England weiter leiten. Einen Arbeitsvertrag wollte der Unbekannte der Angestellten nach ein paar Wochen "Probearbeitszeit" zukommen lassen.
Die Angestellte erklärte sich damit einverstanden, gab ihre persönlichen Daten weiter und kurz darauf wurden tatsächlich erste Pakete geliefert. Wie vorgegeben, schrieb die ahnungslose Frau die neuen Adressen auf die Pakete und gab diese mit Ziel England auf.
Misstrauisch wurde die 49-Jährige, als ihr die Paketdienste Rechnungen für die Lieferungen stellten, da die Kosten hierfür der Unbekannte aus dem Internet übernehmen wollte.
Die Frau öffnete die nächsten Pakete, die ihr zugestellt wurden und stellte fest, dass es sich bei dem Inhalt um hochwertige Elektroartikel handelte.
Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen hatte der Unbekannte aus dem Internet mit dem Namen der Frau und deren Daten bei diversen Onlinehändlern "eingekauft" und die Artikel an Scheinadressen zugesandt bekommen, wo er seine Beute gefahrlos annehmen konnte.
Es steht zu befürchten, dass sich auch noch in der nächsten Zeit mehrere gutgläubige Onlineunternehmen an die 49-jährige Frau wenden, um das Geld für ihre Lieferungen einzufordern.
Deshalb der Rat der Münchner Polizei:
Seien Sie vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten im Internet!
Gesundes Misstrauen gegenüber verlockenden Angeboten ist angebracht!
Quelle: http://www.nachrichten-muenchen.de/
Dienstag, 27. Oktober 2009
Montag, 19. Oktober 2009
Auch bei Internet - Auktionen kann man auf die Nase fallen
Die Tricks der Ganoven: Beispiele
Falsche "unverbindliche Preisempfehlungen"
Ein Auktionshaus nannte für seine angebotenen Produkte eine Reihe unverbindlicher Preisempfehlungen und setzte das jeweilige Mindestgebot darunter an. Doch die Listenpreise waren überwiegend veraltet. So kostete eine italienische Espresso-Maschine im Laden 750 Euro und wurde im Internet für glatte 1000 Euro versteigert. Oder eine Kamera: das Mindestgebot für die Auktion stand bei 1.100 Euro, im Laden kostete sie nur 1.049 Euro. Welch ein Schnäppchen!
Scheinbieter treiben Preis in die Höhe
Ein Bieter interessierte sich für ein Auto. Er steigerte. Mit ihm gab es noch fünf weitere Bieter. Immer höher stieg das Gebot. Innerhalb von 5 Minuten auf das Doppelte des Mindestgebots. Schließlich erhielt er den Zuschlag - was er nicht wusste: die fünf anderen waren nur Scheinbieter, die den Preis in die Höhe trieben. Sie steckten mit dem Auktionator unter einer Decke und gingen kein Risiko ein. Der echte Interessent war der Gelackmeierte und zahlte eine total überzogene Summe.
Betrug auch bei kleineren Beträgen
Nach diesem Prinzip ging ein Anbieter unter dem Pseudonym "Killer Skywalker" vor. Er bot mehrere aktuelle DVD-Spielfilme an, die für 15 Euro ersteigert wurden. Wie bei kleinen Summen üblich, bestand er auf Lieferung gegen Vorkasse. Keiner der Bieter sah einen Spielfilm. Und vermutlich hat sich auch keiner wegen 15 Euro die Mühe gemacht, Anzeige zu erstatten. In keinem Fall übernahm das Auktionshaus eine Garantie.
Erhöhtes Risiko bei Zahlung auf Rechnung
Ein Anbieter versteigerte ein wertvolles Kunst-Gemälde. Er vereinbarte Lieferung auf Rechnung. Rechnung und Bild erreichten den Käufer - doch der nahm das Bild und bezahlte die Rechnung nicht. Aufwändige Zahlungsaufforderungen waren die Folge. Die Sache endete vor Gericht.
Klavier auf Reisen
Ein Anbieter versteigerte ein altes Klavier. Doch der Käufer weigerte sich, bei Lieferung wie vereinbart die Nachnahme zu zahlen. Er hatte einfach nicht mehr genügend Geld. Die Lieferung ging zurück, der Anbieter musste die Versandkosten in Höhe von 200 Euro selbst bezahlen und kann mit der Versteigerung wieder von vorn beginnen....................
quellinfo: www.e110.de
und weiteres : Internet-Auktionen: Rost statt Rolex
So funktionieren Internet-Auktionen
10 Tipps für Schnäppchenjäger und Anbieter
Treuhandservice ist die perfekte "Geldübergabe"
Internet-Auktionshäuser und Auktionsfinder im Netz
Falsche "unverbindliche Preisempfehlungen"
Ein Auktionshaus nannte für seine angebotenen Produkte eine Reihe unverbindlicher Preisempfehlungen und setzte das jeweilige Mindestgebot darunter an. Doch die Listenpreise waren überwiegend veraltet. So kostete eine italienische Espresso-Maschine im Laden 750 Euro und wurde im Internet für glatte 1000 Euro versteigert. Oder eine Kamera: das Mindestgebot für die Auktion stand bei 1.100 Euro, im Laden kostete sie nur 1.049 Euro. Welch ein Schnäppchen!
Scheinbieter treiben Preis in die Höhe
Ein Bieter interessierte sich für ein Auto. Er steigerte. Mit ihm gab es noch fünf weitere Bieter. Immer höher stieg das Gebot. Innerhalb von 5 Minuten auf das Doppelte des Mindestgebots. Schließlich erhielt er den Zuschlag - was er nicht wusste: die fünf anderen waren nur Scheinbieter, die den Preis in die Höhe trieben. Sie steckten mit dem Auktionator unter einer Decke und gingen kein Risiko ein. Der echte Interessent war der Gelackmeierte und zahlte eine total überzogene Summe.
Betrug auch bei kleineren Beträgen
Nach diesem Prinzip ging ein Anbieter unter dem Pseudonym "Killer Skywalker" vor. Er bot mehrere aktuelle DVD-Spielfilme an, die für 15 Euro ersteigert wurden. Wie bei kleinen Summen üblich, bestand er auf Lieferung gegen Vorkasse. Keiner der Bieter sah einen Spielfilm. Und vermutlich hat sich auch keiner wegen 15 Euro die Mühe gemacht, Anzeige zu erstatten. In keinem Fall übernahm das Auktionshaus eine Garantie.
Erhöhtes Risiko bei Zahlung auf Rechnung
Ein Anbieter versteigerte ein wertvolles Kunst-Gemälde. Er vereinbarte Lieferung auf Rechnung. Rechnung und Bild erreichten den Käufer - doch der nahm das Bild und bezahlte die Rechnung nicht. Aufwändige Zahlungsaufforderungen waren die Folge. Die Sache endete vor Gericht.
Klavier auf Reisen
Ein Anbieter versteigerte ein altes Klavier. Doch der Käufer weigerte sich, bei Lieferung wie vereinbart die Nachnahme zu zahlen. Er hatte einfach nicht mehr genügend Geld. Die Lieferung ging zurück, der Anbieter musste die Versandkosten in Höhe von 200 Euro selbst bezahlen und kann mit der Versteigerung wieder von vorn beginnen....................
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Freitag, 16. Oktober 2009
Internetbetrug: Polizei warnt vor «Nigeria Connection»
Hildesheim (dpa/lni) - Im Internet sind wieder Betrüger-E-Mails der sogenannten «Nigeria Connection» aufgetaucht. Wie die Polizei Hildesheim am Dienstag mitteilte, werden die Empfänger darin aufgefordert, größere Summen Geld auf ein Auslandskonto zu überweisen. Im Raum stehen angeblich lukrative Geschäfte. Absender der Betrugs-Mail ist nach Polizeiangaben häufig ein Patrick Chan aus Hong Kong. Die Ermittler warnen davor, auf die Schreiben zu reagieren. Entsprechende E-Mails sollten am besten gleich im Papierkorb landen.
Infoquelle : www.bild.de
Infoquelle : www.bild.de
Samstag, 25. April 2009
Internet-Betrug : Per Mausklick in die Abofalle
25.04.2009
Im Internet breitet sich eine neue "Seuche" aus: Dubiose Firmen locken mit scheinbaren Gratis-Angeboten ahnungslose Nutzer in kostenpflichtige Abos. Doch Sie können sich wehren, denn in den meisten Fällen sind die Forderungen unbegründet.Allein die Foren-Seite netzwelt.de verzeichnet unter dem Oberbegriff "Vermeintliche Gratisdienste (Abofallen)" über 680 Themen mit teilweise mehreren hundert Einträgen. "Ich bin mir sicher, dass auf der Seite nichts stand von einem Abo – jetzt habe ich eine Rechnung über 84 Euro bekommen. Was soll ich jetzt bloß tun?", fragt eine Nutzerin im Forum. Viele klicken sich ahnungslos in die Abofalle......................................
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Donnerstag, 9. April 2009
Betrug im WWW: Ermittlungen gegen Betreiber von Internetseiten
Aus dem Newsletter : e110/Crime Aktuell 09.04.2009 Ta
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Düsseldorf (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen zwei Männer
wegen des Verdachts der Leistungserschleichung im Internet. Wie die
Anklagebehörde und die Polizei am Mittwoch
meldeten, leiten die beiden Beschuldigten die Firma «connects 2
content - GmbH», die Anfang 2009 die beiden Internetseiten
fabriken.de und rezepte-ideen.de übernahm und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen daraufhin änderten. Von den Nutzern, die sich
auf den Homepages registrieren ließen, forderten die Beschuldigten im
März 2009 einen Jahresbetrag von 84 Euro.
Den Angaben zufolge gingen in dem Verfahren rund 2000
Strafanzeigen von Geschädigten ein. Über die Kostenpflichtigkeit
hatten die Internetbetreiber die Nutzer zuvor in zwei Newslettern
informiert. Diese Newsletter waren aber so gestaltet, dass sie zum
Teil in Spamfiltern hängen blieben, gleich gelöscht wurden oder den
Empfänger aus anderen Gründen nicht erreichten.
Nicht bezahlen!
Nach Ansicht der Behörden sind die Forderungen der
Internetanbieter rechtlich nicht durchsetzbar und einklagbar. Den
angeschriebenen Nutzern wird geraten, kein Geld zu zahlen. Laut den
Ermittlungsbehörden habe allerdings bereits eine große Zahl der
Geschädigten gezahlt.
09.04.2009 Ta
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Düsseldorf (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen zwei Männer
wegen des Verdachts der Leistungserschleichung im Internet. Wie die
Anklagebehörde und die Polizei am Mittwoch
meldeten, leiten die beiden Beschuldigten die Firma «connects 2
content - GmbH», die Anfang 2009 die beiden Internetseiten
fabriken.de und rezepte-ideen.de übernahm und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen daraufhin änderten. Von den Nutzern, die sich
auf den Homepages registrieren ließen, forderten die Beschuldigten im
März 2009 einen Jahresbetrag von 84 Euro.
Den Angaben zufolge gingen in dem Verfahren rund 2000
Strafanzeigen von Geschädigten ein. Über die Kostenpflichtigkeit
hatten die Internetbetreiber die Nutzer zuvor in zwei Newslettern
informiert. Diese Newsletter waren aber so gestaltet, dass sie zum
Teil in Spamfiltern hängen blieben, gleich gelöscht wurden oder den
Empfänger aus anderen Gründen nicht erreichten.
Nicht bezahlen!
Nach Ansicht der Behörden sind die Forderungen der
Internetanbieter rechtlich nicht durchsetzbar und einklagbar. Den
angeschriebenen Nutzern wird geraten, kein Geld zu zahlen. Laut den
Ermittlungsbehörden habe allerdings bereits eine große Zahl der
Geschädigten gezahlt.
09.04.2009 Ta
Info aus dem Newsletter und den Link zu >>> : e110/Crime Aktuell
internetbetrug immer häufiger
Sicherheit Im Internet und Schutz vor Betrug und Abzockerei werden immer wichtiger. Täglich bringen Abzocker und Betrüger Menschen online um ihr Geld.
Die bekannteste Art des Internetbetruges ist das Phishing. Bei dieser Betrugsmethode wird eine gefälschte E-Mail an die potentiellen Betrugsopfer geschickt mit dem Inhalt, die Hausbank dieser Person hätte ein Computerproblem, verbunden mit der Bitte, die vertraulichen Daten (PIN, TAN, etc.) an die Bank zu übermitteln. Dabei werden die E-Mail und die Internetpräsenz der Bank völlig authentisch nachgebildet. Werden die Daten an die gefälschte Website übertragen, haben die Betrüger nun die Möglichkeit die Daten des Opfers missbräuchlich zu nutzen.
Weitere Methoden bestehen darin, Online-Shops zu betrügen oder bei Onlineversteigerungen (etwa Ebay) dadurch Gewinne einzustreichen, dass Waren versteigert, aber niemals versandt werden.
Abofalle (Internetabo)
--------------------------------
Nach der Registrierung darf eine Dienstleistung angeblich unverbindlich für eine gewisse Zeit getestet werden. Dabei geht man aber unbewusst einen angeblich rechtskräftigen Vertrag ein, der meist mit hohen Kosten verbunden ist. Bezahlt man nicht, so schalten sich dubiose Rechtsanwälte und Inkassobüros ein. Diese versuchen mit Gerichtsverfahren und weiteren Kosten die Internetnutzer einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen.
Zahlung im Voraus
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Eine weitere Methode ist, Ware aus nicht-EU Ländern zu bestellen. Man bekommt die Aufforderung, mit Direktüberweisung über Western Union den Betrag zu überweisen. Danach erhält man die Antwort, dass noch Zollgebühren von über 40 % anfallen und dass diese innert 7 Tagen gezahlt werden müssten, da das Paket schon beim Zoll liegt und nicht mehr zurückgeholt werden könne. Nach Überweisung der Zollgebühr hört man nichts mehr vom Lieferant und die Ware sieht man auch nicht.
Es gibt noch zahlreiche weitere Betrugsmöglichkeiten, die vornehmlich auf Gutgläubigkeit basieren.
Die bekannteste Art des Internetbetruges ist das Phishing. Bei dieser Betrugsmethode wird eine gefälschte E-Mail an die potentiellen Betrugsopfer geschickt mit dem Inhalt, die Hausbank dieser Person hätte ein Computerproblem, verbunden mit der Bitte, die vertraulichen Daten (PIN, TAN, etc.) an die Bank zu übermitteln. Dabei werden die E-Mail und die Internetpräsenz der Bank völlig authentisch nachgebildet. Werden die Daten an die gefälschte Website übertragen, haben die Betrüger nun die Möglichkeit die Daten des Opfers missbräuchlich zu nutzen.
Weitere Methoden bestehen darin, Online-Shops zu betrügen oder bei Onlineversteigerungen (etwa Ebay) dadurch Gewinne einzustreichen, dass Waren versteigert, aber niemals versandt werden.
Abofalle (Internetabo)
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Nach der Registrierung darf eine Dienstleistung angeblich unverbindlich für eine gewisse Zeit getestet werden. Dabei geht man aber unbewusst einen angeblich rechtskräftigen Vertrag ein, der meist mit hohen Kosten verbunden ist. Bezahlt man nicht, so schalten sich dubiose Rechtsanwälte und Inkassobüros ein. Diese versuchen mit Gerichtsverfahren und weiteren Kosten die Internetnutzer einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen.
Zahlung im Voraus
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Eine weitere Methode ist, Ware aus nicht-EU Ländern zu bestellen. Man bekommt die Aufforderung, mit Direktüberweisung über Western Union den Betrag zu überweisen. Danach erhält man die Antwort, dass noch Zollgebühren von über 40 % anfallen und dass diese innert 7 Tagen gezahlt werden müssten, da das Paket schon beim Zoll liegt und nicht mehr zurückgeholt werden könne. Nach Überweisung der Zollgebühr hört man nichts mehr vom Lieferant und die Ware sieht man auch nicht.
Es gibt noch zahlreiche weitere Betrugsmöglichkeiten, die vornehmlich auf Gutgläubigkeit basieren.
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